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   VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345   

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VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345 (https://dejure.org/2015,61524)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30.10.2015 - B 1 K 15.345 (https://dejure.org/2015,61524)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - B 1 K 15.345 (https://dejure.org/2015,61524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345
    Sie soll darüber hinaus nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch sicherstellen, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige und Besucher, nicht unkontrolliert Zugriff auf Waffen haben (BVerwG, B. v. 03.03.2014 - 6 B 36/13; BayVGH, B. v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512).

    Bereits eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. BayVGH, B. v. 07.07.2015 - 21 ZB 14.2690 und B. v. 22.12.2014 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815/816).

  • VGH Bayern, 07.07.2015 - 21 ZB 14.2690

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345
    Bereits eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. BayVGH, B. v. 07.07.2015 - 21 ZB 14.2690 und B. v. 22.12.2014 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815/816).

    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B. v. 07.07.2015, a. a. O. und B. v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 31.5.2010 - 20 B 782/10 - jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345
    Bereits eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. BayVGH, B. v. 07.07.2015 - 21 ZB 14.2690 und B. v. 22.12.2014 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815/816).
  • BVerwG, 03.03.2014 - 6 B 36.13

    Zuverlässigkeit; Waffen; Munition; umgehen; vorsichtig; sachgemäß; sorgfältig

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345
    Sie soll darüber hinaus nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch sicherstellen, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige und Besucher, nicht unkontrolliert Zugriff auf Waffen haben (BVerwG, B. v. 03.03.2014 - 6 B 36/13; BayVGH, B. v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345
    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B. v. 07.07.2015, a. a. O. und B. v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 31.5.2010 - 20 B 782/10 - jeweils juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2015 - 4 MB 16/15

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345
    Denn eine dahingehende Lebenserfahrung oder ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist, besteht nicht (vgl. BayVGH, a. a. O.; OVG für das Land Schleswig-Holstein, B. v. 06.07.2015 - 4 MB 16/15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - 20 B 782/10
    Auszug aus VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345
    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B. v. 07.07.2015, a. a. O. und B. v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 31.5.2010 - 20 B 782/10 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20

    Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass es - wie ausgeführt - nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, erlaubnispflichtige Waffen und Munition in einem Behältnis aufzubewahren, das mittels eines Schlüssels zu verschließen ist, vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 30. Oktober 2015 - B 1 K 15.345 -, juris, Rn. 28, konkretere gesetzliche Vorgaben dazu, wie mit einem solchen Schlüssel zu verfahren und wie dieser insbesondere aufzubewahren ist, jedoch fehlen.

    vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 30. Oktober 2015 - B 1 K 15.345 -, juris, Rn. 28.

  • LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21

    Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit

    Weiter führte das Gericht aus, dass der Grad an Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers im Hinblick auf diese Umstände jedoch eher als gering einzustufen sei (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015 - 1 K 15.345, BeckRS 2016, 50370).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17

    Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche

    VGH Bayern, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 21 ZB 14.1512 -, juris, Rn. 15; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - B 1 K 15.345 -, juris, Rn. 24.
  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    In der Rechtsprechung gibt es verschiedenste Beispiele, was als unzureichendes "Versteck" für einen Waffenschrankschlüssel anzusehen ist - so etwa die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Porzellanbierkrug im Esszimmer (VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325) oder im häuslichen Büro (VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345).

    Als sorgfältiger Waffenbesitzer hätte der Kläger jedoch, auch wenn es keinen erhöhten Grund für Vorsichtsmaßnahmen gab, Sorge dafür tragen müssen, dass auch verhältnismäßig geringe Möglichkeiten für Dritte, sich in den Besitz von Waffen und Munition zu bringen, ausgeschlossen sind (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 24 ZB 21.943

    Widerruf seiner Waffenbesitzkarte - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften von

    Soweit der Kläger geltend macht, das Verwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen, dass, anders als in den vom Verwaltungsgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris), vorliegend Dritte keine Kenntnis vom Aufbewahrungsort des Schlüssels hatten und es sich bei der rein hypothetischen Möglichkeit, von dem Schlüsselversteck Kenntnis zu erlangen, um keine Tatsache im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG handele, führt sein Einwand nicht zu einer Zulassung.

    Soweit der Kläger das Verfahren als besonders rechtlich schwierig ansieht, weil - anders als in den vom Erstgericht zitierten Urteilen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345; VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325, beide juris) - in dem hiesigen Verfahren Dritte keine Kenntnis von dem Schlüsselversteck hatten, wird auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 2.1.1 verwiesen.

  • VG Schleswig, 25.11.2016 - 7 B 196/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Waffenbesitzkarte und Auswirkung auf

    Doch erfordert die hohe Verantwortung, die mit dem Privileg des Waffenbesitzes verbunden ist, dass ein Waffenbesitzer nach den oben genannten Kriterien alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen treffen muss, damit ein Unbefugter keinen Zugriff auf seine Waffen und Munition nehmen kann (so VG Bayreuth, Urteil vom 30. Oktober 2015 - B 1 K 15.345 -, Rn. 29, juris).
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